15 Jahre Erfahrung
VON PIECHOWSKI
RECHTSANWALTSKANZLEI
Büro Hamburg A7: Hauptsitz
Groß-
22607 Hamburg
Tel: 040/34 92 47 91
Fax: 040/34 92 47 94
E-
Termin nur nach Vereinbarung
Leitbild
UNSER ZIEL: Die Lösung Ihres Problems
UNSER QUALITÄTSANSPRUCH: Erstklassige Beratung
UNSER EINSATZGEBIET: Bundesweit
UNSER WEG: Ihr Fall ist Chefsache
Getreu der Kanzleiphilosophie
„DEM NÄCHSTEN ZU HELFEN IST UNSER BERUF“
sind wir jederzeit für Sie da, wenn Sie uns brauchen!
Ob Privatperson oder Unternehmer -
Für jedes Problem gibt es eine Lösung -
Wir erbringen juristische Dienstleistungen auf höchstem Niveau, wobei Ihre Bedürfnisse unser Maßstab sind.
Dabei berücksichtigen wir jeweils die aktuellste Rechtsprechung und bedienen uns modernster Kommunikationsmittel.
Um Kosten, Zeit und Nerven zu sparen, bemühen wir uns zuvörderst um eine Verständigung bzw. außergerichtliche Beilegung des Rechtstreits, denn so wie einer einen Rechtsstreit beginnen kann, kann auch einer mit dem Rechtsfrieden beginnen!
Ist eine Streitvermeidung oder Streitverhinderung nicht möglich, setzen wir Ihr Recht vor Gericht durch -
Ein bundesweiter Einsatz ist möglich,
Wir vertreten Sie vor allen
Amtsgerichten,
Landgerichten und
Oberlandesgerichten
der Bundesrepublik Deutschland.
Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde vor dem
Bundesverfassungsgericht
übernehmen wir gerne für Sie!
Ihr Fall ist Chefsache!
Die optimale Betreuung Ihres Anliegens wird durch eine vertrauensvolle dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant erreicht.
Neben einer psychologischen und ausgeprägten sozialen Kompetenz erfordert die verantwortungsbewusste anwaltliche Arbeit wirtschaftlichen Sachverstand und strategisches Denken.
Erster Ansprechpartner ist als seit dem 11.2.2009 vereidigter Rechtsanwalt stets Herr von Piechowski.
DEM NÄCHSTEN ZU HELFEN IST UNSER BERUF
Strafverteidiger-
0177/ 4 113 113
Honorar:
Eine Rechtsberatung ist
ab 238,00 EUR/ Stunde
möglich!
Entscheidende Kriterien sind der Umfang und die Schwierigkeit Ihrer Rechtsangelegenheit, also ob eine leichte, durchschnittlich schwierige oder sehr schwierige anwaltliche Tätigkeit erbracht werden soll.
Außergerichtliche Tätigkeiten:
Ist Gegenstand des Mandats eine außergerichtliche Tätigkeit, wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergütet, es sei denn, es wurde eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen.
Gerichtliche Tätigkeiten:
Soweit keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, richtet sich das Honorar nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wonach sich die Höhe der Gebühren beispielsweise in Zivilsachen grundsätzlich nach dem Gegenstandswert bemisst. Der Gegenstandswert entspricht in den meisten Fällen der Höhe des entstandenen Schadens.
Rechtsschutz:
Wir können mit allen Rechtsschutzversicherungen abrechnen, sofern diese in der jeweiligen Sache Kostendeckung
Hamburger Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA):
Verfügen Sie über ein geringes Einkommen oder über ein geringes Vermögen und leben oder arbeiten in Hamburg, möchten wir Sie auf die Hamburger Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) aufmerksam machen. Weitere Informationen erhalten Sie hier www.hamburg.de/recht/oera
Exklusivberatung und Betreuung
Überlassen Sie den Ausgang Ihres Verfahrens nicht dem Zufall, sondern setzten Sie auf die
Kompetenz & 15 Jahre Erfahrung
des Rechtsanwalts und Strafverteidigers Von Piechowski!