UNSER ZIEL:  Die Lösung Ihres Problems  

UNSER QUALITÄTSANSPRUCH:  Erstklassige  Beratung

UNSER EINSATZGEBIET:  Bundesweit   

UNSER WEG:  Ihr Fall ist Chefsache    

VON PIECHOWSKI

RECHTSANWALTSKANZLEI

Chefsache:

Ihr erster Ansprechpartner ist stets Herr Constantin von Piechowski

Werdegang:

Nach einem zweijährigen Doppel-Studium des französischen und deutschen Rechts an der Universität des Saarlandes setzte der gebürtige Hamburger sein Studium der deutschen Rechtswissenschaften an der Universität Trier fort.

Herr von Piechowski legte sein 1. Staatsexamen in Rheinland-Pfalz ab und verbrachte sodann im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm das Referendariat, während dessen er u.a. für die 2.Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg und sodann für die Staatsanwaltschaft- Abteilung Kapitaldelikte - tätig war.

Die Stellung als Assessor erwarb Herr von Piechowski in Nordrhein-Westfalen, wo er auch sein 2. Staatsexamen mit Prüfungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht abgelegt hat.

Er besitzt gemäß § 5 Abs. 1 DRiG die Befähigung zum Richteramt und ist derzeit als

· Hochschul-Lehrbeauftragter

  für Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts-

 recht sowie Arbeits- und Erbrecht an einer

  Privat-Hochschule

· Länderbeauftragter des Deutschen

  Anwaltvereins-Forum (Israel und Vatikan)

· Mitherausgeber

  der juristischen Zeitschrift “Advoice“

· Regionalbeauftragter des Deutschen

  Anwaltvereins-Forum (Hamburg)

· Repetitor (Erstes und Zweites Staatsexamen)

· Schlichter nach dem LSchlG

· Rechtsanwalt (vereidigt am 11.2.2009)

 

  tätig.

 

Herr Rechtsanwalt von Piechowski ist vertretungsberechtigt

bei allen

 

Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland

 

( Vgl. Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft (BGBl. I, 2007, 358 ff.).

 

 

In der Vergangenheit ist Herr von Piechowski für die nachfolgenden Kanzleien tätig gewesen:

 

- Rechtsanwälte Trilsbach, Jakobs u.Kollegen

 

- Frosch & Michaelis Rechtsanwälte

 

- Rechtsanwalt Clemens und zugleich Notar a.D.

 

- Rotter Rechtsanwälte mit exklusiver Tätigkeit für die Koryphäe    Herrn Klaus Rotter als Spezialist für das Bank- und   Kapitalmarktrecht.

 

 Hervorzuheben ist die Einbindung im ersten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen die Daimler AG und in diesem

Zusammenhang die Ausarbeitungen zum rechtmäßigen Alternativverhalten   und zur Frage der Selbstbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 WpHG

 

 

Für das Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit wird an dieser Stelle allen Kollegen ausdrücklich gedankt!

 

 

Mehrjährige Auslandsaufenthalte:

 

- China (Peking/ Urumqi/ Hainan, Tianjin und Schanghai)

- USA ( Texas und New York )

 

Lehrauftrag:

 

Herr von Piechowski ist Lehrbeauftragter an einer Privat-Hochschule und hält Vorlesungen im Erb-, Handels- und Gesellschafts- sowie im Wirtschaftsrecht.

 

 

Veröffentlichungen:

 

Herr von Piechowski hat an der Fertigstellung des im Beck-Verlag erschienenen kapitalmarktrechtlichen Fachbuches „Bankrecht- Ansprüche, Verfahren, Strategie“ von Klaus Rotter und Thomas Placzek mitgewirkt.

 

Eigene Buchprojekte ( insbesondere Ausbildungsliteratur zum 1. und 2. Staatsexamen sowie Fachliteratur ) sind in Bearbeitung.

 

Fortbildung:

 

Ständige Fortbildung ist Herrn Rechtsanwalt von Piechowski

sehr wichtig, denn nur wer sich ständig bildet, hat den Überblick!

 

 

Mitgliedschaften:

 

- Hamburgischer Anwaltsverein

- Hanseatische Rechtsanwaltskammer

- Kommunikationsverein Hamburger Juristen

- Deutscher Anwaltsverein  

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